dische Einkommen zu verlegen. Die Auffassung des OECD-Komitees für Steuerangelegenheiten, wonach in der Regel das Reineinkommen von der Steuer zu befreien ist, hilft dort nicht weiter, wo der innerstaatliche Gesetzgeber bzw. die Vertragsstaaten der DBAs keine entsprechende Regelung getroffen haben. In der Rechtsanwendung kann eine solche Äusserung offensichtlich eine fehlende gesetzliche Grundlage nicht ersetzen.