b) Die im Bereich der Staats- und Gemeindesteuern erwähnten Abzüge stehen der Pflichtigen grundsätzlich auch bei der direkten Bundessteuer einkommensmindernd zu, da sie unbestrittenermassen die Voraussetzungen dafür erfüllt: Art. 27 Abs. 1 DBG (Gewinnungskosten Selbstständigerwerbender inkl. Arbeitgeberanteil AHV-Beiträge; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Art. 27 N 3 ff. DBG) sowie Art. 33 Abs. 1 lit. d und e DBG (AHV-Beiträge Selbstständigerwerbender [Arbeitnehmeranteil], Beiträge an die gebundene Vorsorge; Richner/Frei/Kaufmann/Meuter, Art. 33 N 73, 110 ff.