Nach Vornahme dieser Abzüge ergab sich die folgende prozentuale Verteilung der Einkünfte: Schweiz 60.88%, Ausland 39.12%. Daraufhin verteilte der Steuerkommissär den "indirekt zuordenbaren Aufwand" im selben prozentualen Verhältnis auf das In- und Ausland (Abschreibungen, Büro und Verwaltung, Porti/Telefon/Beiträge, Repräsentation/Werbung, Mobiliar/Einrichtungen, Löhne/Gehälter, Beiträge/Zinsaufwand, AHV, Beiträge Säule 3a).