Der Abzug beträgt jährlich bis 20% des Erwerbseinkommens, jedoch höchstens bis 40 Prozent des genannten oberen Grenzbetrags, wenn sie keiner solchen Vorsorgeeinrichtung angehören (lit. b). Für die Steuerperiode 2007 ergeben sich auf dieser Grundlage Abzüge von maximal Fr. 6'365.- und Fr. 31'824.- (ZStB I Nr. 19/205). 1 DB.2010.205 1 ST.2010.286 - 10 -