Freizustellen sei also das aus dem Quellenstaat bezogene Roheinkommen abzüglich aller darauf entfallenden (im Einzelnen oder anteilig zu ermittelnden) Abzüge. Weiter weist der OECD-Kommentar auf Probleme hin, die sich daraus ergeben, dass die meisten Staaten in ihrem Steuerrecht zusätzliche Abzüge vom Gesamteinkommen oder bestimmten Einkünften zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vorsehen. Ein Vergleich der Rechtsvorschriften und der Praxis der Mitgliedstaaten der OECD zeige, dass zwischen den Staaten beträchtliche Unterschiede hinsichtlich des freizustellenden Betrags bestünden.