Andere Staaten möchten der Ansicht sein, die Besteuerung des Bruttoeinkommens sei unter gewissen Umständen nicht angebracht und wollten den Steuerpflichtigen die Möglichkeit geben, auf der Netto-Grundlage besteuert zu werden. Für diese Fälle schlägt das Komitee für Steuerangelegenheiten im revidierten OECD-Kommentar eine Bestimmung vor, wonach – zusammengefasst – der Künstler oder Sportler beim "anderen Staat" (d.h. beim Quellenstaat) um Besteuerung auf der Netto-Grundlage ersuchen könne, wobei Abzüge gestattet würden, die einem im "anderen Staat" Ansässigen in vergleichbaren Umständen gewährt würden (vgl. zur diesbezüglichen Änderung des OECD-Kommentars Christiana Panayi, Recent Deve-