Hat ein Künstler oder Sportler seinen steuerrechtlichen Wohnsitz in der Schweiz, so sind Einkünfte aus seiner Tätigkeit in der Schweiz steuerpflichtig, auch wenn sie im Ausland erzielt werden. Ohne Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) besteht deshalb die Gefahr einer Doppelbesteuerung, weil diese Einkünfte oft auch im Staat besteuert werden, wo der Auftritt erfolgt (i.d.R. Quellensteuer analog zu Art. 92 DBG in der Schweiz; Mäusli-Allenspach/Oertli, Das schweizerische Steuerrecht, 6. A., 2010, S. 587).