Der Steuerkommissär unterbreitete der Pflichtigen am 19. Februar 2010 für die Staats- und Gemeindesteuern 2007 einen Einschätzungsvorschlag mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 247'700.- (satzbestimmend Fr. 339'000.-) und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 83'000.-. Mit Veranlagungsvorschlag für die direkte Bundessteuer 2007 gleichen Datums setzte der Steuerkommissär das steuerbare Einkommen auf Fr. 249'100.- fest (satzbestimmend Fr. 340'900.-). Die Pflichtige liess mit Schreiben vom 16. März 2010 vorbringen, die Beiträge für die AHV und die Säule 3a seien vollumfänglich vom Erwerbseinkommen, das in der Schweiz erzielt worden sei, abzuziehen;