b) Der Pflichtige erwarb die Landparzelle für die noch nicht erstellte Stockwerkeigentumseinheit an der E-strasse in C – Grundstück mit Seeanstoss und Bootsplatz – im Jahr 2002 und schloss gleichentags einen, im Vergleich mit den anderen zu erstellenden Wohnungen günstigen, Werkvertrag ab. Die Kosten beliefen sich insgesamt auf Fr. 485'000.-(= Fr. 176'000.-/Land und Fr. 309'000.-/Werkpreis). Nach Bau des Gebäudes im Jahr 2003 vermietete er die Wohnung.