Vollkommen undurchsichtig ist die Vermögenslage der Pflichtigen, ganz abgesehen davon, dass ihre Angaben die Verhältnisse per Ende 2008 betreffen und deshalb schon aus diesem Grund nicht zu genügen vermögen. Als Wertschriften gibt der Pflichtige zudem lediglich Fr. 12'688.- an; worin diese bestehen, geht nicht hervor. Belege werden keine eingereicht. Zieht man in Betracht, dass der Pflichtige nachgewiesenermassen Bankkonten mit hohen Beträgen verschwiegen hat (vgl. Konto/Depot bei Bank G), erscheinen Angaben zum Wertschriftenbestand nur bei lückenlosem Nachweis überhaupt als glaubwürdig. Hinzu kommt, dass er weiterhin Eigentümer der D AG ist.