Nicht ersichtlich ist, weshalb die Pflichtigen die N in der Steuererklärung 1999 A vom 28. Januar 2000 kommentarlos im Vermögen deklariert haben, wenn der Pflichtige diese doch bloss treuhänderisch gehalten hat. In der Befragung durch die ASU wurde das Treuhandverhältnis nicht erwähnt, und auch in den beschlagnahmten Akten fanden sich keine Hinweise darauf. Erst mit der Stellungnahme vom 13. November 2008 zum Untersuchungsbericht brachten die Pflichtigen erstmals das Treuhandverhältnis ins Spiel. Dass das Treuhandverhältnis so spät offengelegt wurde, weckt berechtigte Zweifel an dessen Existenz.