Weiter behaupten die Pflichtigen, die am 23. März 1999 vereinbarte Kommission von 2,5‰ des Treuhandgutes sei aus "unerfindlichen" Gründen nie bezahlt worden. Dies erstaunt, hat nach ihrer Sachdarstellung der Investor P doch mit einer Zahlung von Fr. 51'000.- einen Gegenwert von rund Fr. 9 Mio. erhalten. Dass bei einem solch durchschlagenden wirtschaftlichen Erfolg nicht einmal die Kommission entrichtet wurde, und der Pflichtige diese Weigerung klaglos akzeptiert haben soll, erscheint als