Fr. 750'000.- zur Verfügung gestellt. Das genaue Datum des Abschlusses des Vertrags ist nicht bekannt; die Kopie trägt indessen das Datum 20. Oktober 1998, sodass dieser Darlehensvertrag spätestens zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen worden war. Die Auszahlung der Darlehenssumme erfolgte am 21. Oktober 1998. Unter diesen Umständen ist nicht nachvollziehbar, weshalb der Pflichtige die N einem Dritten für den blossen treuhänderischen Erwerb von F-Aktien hätte zur Verfügung stellen sollen, da die Darlehenshingabe und das erhebliche eigene Interesse des Pflichtigen an der N in der Treuhandabrede nicht einmal erwähnt wird.