Zudem bestehen weitere Dokumente, welche diese Transaktion betreffen und damit bestätigen, dass sie stattgefunden hat (Korrespondenz und Memorandum U vom 8. Juni 1999). Hinzu kommt, dass der Pflichtige sich über die Hintergründe der Transaktion vollständig ausschweigt, insbesondere keine Erklärung darüber liefert, weshalb denn diese Berichte publiziert worden sind, wenn sie doch nach seiner Sachdarstellung nicht der Wahrheit entsprachen.