aa) Die Pflichtigen bestreiten die Beweiskraft der auf der Internetseite der NASDAQ publizierten SEC-Berichte. Sie verkennen indessen, dass die Argumentation der Steuerbehörden nicht auf einer besonderen Beweiskraft derselben beruht, sondern darauf, dass sie von der F überhaupt offiziell in das Netz gestellt wurden und der Pflichtige zum Zeitpunkt ihrer Publikation ja CEO und Verwaltungsratspräsident der F war. Zudem bestehen weitere Dokumente, welche diese Transaktion betreffen und damit bestätigen, dass sie stattgefunden hat (Korrespondenz und Memorandum U vom 8. Juni 1999).