Das kantonale Steueramt übernahm die Berechnung des Verkaufserlöses aus dem Bericht ASU. Dabei stützte es sich auf die Angaben aus den SEC-Berichten (Bericht ASU S. 50 unten). Gemäss diesem lag der Kurs der F-Aktie im Zeitpunkt der Transaktion bei USD 3.-. Insgesamt hat der Pflichtige 1'750'0000 F-Aktien sowie USD 790'000.- erhalten; dies ergibt – unter Abzug des Einstandspreises der N von Fr. 51'000.- und bei einem damaligen Devisenkurs von Fr. 1.50 pro USD – insgesamt einen Erlös von Fr. 9'009'000.-. Diese Berechnung entspricht der Aktenlage und ist zu bestätigen. c) Die Einwände der Pflichtigen gegen diese Feststellungen dringen nicht durch: