bb) Zu den weiteren von A beherrschten Gesellschaften gehört auch die H (Bericht ASU S. 17 f.9; daneben existierte noch eine O). Nach den Feststellungen der ASU war er Gründungsmitglied und nahezu Alleinaktionär dieser Gesellschaft. In der Folge ist er jeweils für die H aufgetreten. In der mit der Einsprache eingereichten Steuererklärung 1999 B hat er eine Beteiligung an der H im Wertschriftenverzeichnis deklariert. Bei dieser Sachlage ist zu schliessen, dass er diese beherrschte, auch wenn er dies in der persönlichen Befragung durch die ASU noch abstritt.