In der Gerichtspraxis wurde eine solche Konkurrenzierung bejaht im Fall eines Geschäftsführers/Alleinaktionärs, welcher neben seiner Treuhandgesellschaft ebenfalls als Selbstständigerwerbender im Immobilienhandel tätig war und daraus Provisionen bezog, wobei die Vermittlungstätigkeit während der Arbeitszeit und unter Inanspruch- 1 DB.2010.110 1 ST.2010.154 - 17 -