Demnach schloss er am 9. August 1999 einen Vertrag ab über den Verkauf eines Aktienanteils von 51% an der N AG an die F für einen Preis von 1'750'000 Aktien der F sowie USD 790'000.- und weiteren 350'000 F-Aktien, falls die N in der Folge ein bestimmtes Ertragsziel erreicht; Vertragstext vgl. Kopien aus Einschätzungsakten D AG. Der Vertrag wurde laut den Geschäftsberichten am 15. November 1999 vollzogen. Das kantonale Steueramt rechnete dem Pflichtigen den Erlös als Einkunft auf; zu den rechtlichen Hintergründen macht es keine Ausführungen. Aus dem den Pflichtigen bekannten Bericht ASU geht indessen hervor, dass sie die Beteiligung N der H zuordnet (Bericht ASU S. 50).