Zudem fehlt weiterhin ein Jahresabschluss bezüglich der selbstständigen Erwerbstätigkeit des Pflichtigen. Wie bereits ausgeführt, hat die Einzelfirma Rechnungen gestellt und damit eine Aktivität entwickelt; darüber hätte sie Buch oder zumindest Aufzeichnungen führen müssen. Die "Abtretung" der Forderungen, soweit sie denn auch bezahlt worden sind, ändert daran nichts.