Daraus ergibt sich nunmehr sogar eine Vermögensabnahme. Untersucht man die Hintergründe, so fällt indessen auf, dass die Beteiligungen (D AG, J AG, K AG) im Vergleich zur ursprünglichen Steuererklärung 1999 B neu zu einem niedrigeren Wert eingesetzt wurden (neu total Fr. 197'057.- statt Fr. 490'000.-; per 31. Dezember 1998 noch Fr. 505'000.-). Scheidet man den (nicht liquiditätswirksamen) Wertverlust auf den Beteiligungen aus der Betrachtung aus, ergibt sich aber wiederum eine erhebliche Zunahme des Vermögens um rund Fr. 170'000.-, welche sich mit den deklarierten Einkünften wiederum nicht erklären lässt.