Nicht mehr aufgeführt sind Schulden bei der H von Fr. 992'857.- sowie "I" von Fr. 751'000.-). Damit ist aber die Vermögensentwicklung im Vergleich zum Endstand der vorangehenden Steuerperiode in keiner Weise erklärt, beträgt die Vermögenszunahme doch nunmehr gar Fr. 1'809'137.- (von Fr. - 703'166.- auf Fr. 1'105'971.-) statt nur Fr. 164'153.-. An diesem Schluss ändert nichts, wenn zugunsten der Pflichtigen auch im Vorjahr die im Nachhinein zum Vorschein gekommenen Werte bei der Bank G nachgeführt werden (per 31. Dezember 1998 Fr. 9'954.- ./. Fr. 289.- + Fr. 179'126.- = Fr. 188'791.-). Der massive Vermögenssprung lässt nicht erklären.