Bezüglich des Vermögens bestehen die Hauptunterschiede zur bereits im Einschätzungsverfahren eingereichten Steuererklärung 1999 B darin, dass neu das erwähnte Bankkonto bzw. Depot bei der G Bank von Fr. 212'297.- (= Fr. 8'746.- + Fr. 203'551.-) deklariert wird. Wesentlich ist aber, dass die Schulden neu auf Fr. 1'637'515.- (statt Fr. 3'391'539.-) lauten. Nicht mehr aufgeführt sind Schulden bei der H von Fr. 992'857.- sowie "I" von Fr. 751'000.-).