b) Die Pflichtigen erhoben am 17. November 2009 Einsprache und legten eine neue Steuererklärung 1999 B bei. Darin deklarierten sie ein steuerbares Einkommen von Fr. 75'606.- (Staats- und Gemeindesteuern) bzw. Fr. 74'706.- (direkte Bundessteuer). Das deklarierte Vermögen gaben sie neu mit Fr. 1'093'471.- (steuerbar) bzw. Fr. 1'105'971.- (satzbestimmend) an.