Der Pflichtige war 1999 zudem Präsident des Verwaltungsrats und Chief Executive Officer der an der NASDAQ kotierten F. Zudem erklärte er sich gegenüber Banken als wirtschaftlich Berechtigter von zahlreichen Bankkonten, welche auf diverse Gesellschaften lauteten (Formular A gemäss Art. 3 und 4 der Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken, VSB). Irgendwelche Einkünfte aus dieser Tätigkeit sowie Zinseinnahmen aus den Vermögenswerten wurden nicht deklariert.