Zudem ergaben sich in Bezug auf das Vermögen weitere Unstimmigkeiten. Im Zug der Ermittlungen fand die ASU eine Reihe von nicht deklarierten Bankkonten und -depots; daraus sticht insbesondere ein auf den Namen des Pflichtigen lautendes Depot bei der Bank G mit einem Bestand per 31. Dezember 1999 von Fr. 212'279.- hervor (vornehmlich E-Aktien). In den Akten wurden zudem Vermögensaufstellungen gefunden, welche erheblich höhere Vermögenswerte auswiesen als die Steuererklärung. Von Bedeutung ist insbesondere eine solche per 31. Oktober 1998, welche die Unterschrift des Pflichtigen trägt.