Gemäss Steuererklärung wollten die Pflichtigen 1999 ein steuerbares Einkommen von Fr. 8'755.- (Staats- und Gemeindesteuern) bzw. Fr. 7'855.- (direkte Bundessteuer) erzielt haben; damit lassen sich aber die Vermögensentwicklung sowie die Lebenshaltungskosten der Pflichtigen samt ihrer drei Kinder ganz offenkundig nicht finanzieren.