ASA 16, 91). Ist der Nachweis der Zustellung nicht mehr strikt möglich, weil die Post, welche die Aufschriebe über die Aushändigung eingeschriebener Briefe nur während zweier Jahre aufbewahrt, wegen Zeitablaufs nicht mehr dazu imstande ist, so hat dieser Beweisnotstand nicht zwangsläufig dessen Scheitern zur Folge. Denn im Rahmen der freien Beweiswürdigung sind die gesamten Umstände zu berücksichtigen (vgl. ASA 27, 357, wonach von einer erfolgten Zustellung eines Einschätzungsentscheids ausgegangen werden kann, wenn der Steuerpflichtige auf Vorhalt der Zustellung in einer nachfolgenden Zahlungsaufforderung keinen Widerspruch erhebt).