Damit wurde spätestens am 16. Juni 2004 die Verjährung unterbrochen. In der Folge wurden verschiedentlich weitere Untersuchungsmassnahmen durchgeführt, hinzuweisen ist insbesondere auf die schriftliche Befragung des Pflichtigen vom 21. Juni 2008. Damit erfolgten die Einschätzungen vom 22. Oktober 2009 noch innerhalb mehrfach unterbrochener Frist und noch innerhalb der absoluten Verjährungsfrist von 15 Jahren.