131 N 30 DBG und Kommentar zum harmonisierten Zürcher Steuergesetz, 2. A., 2006, § 139 N 33 StG, je mit Verweisen auf die bundesgerichtliche Rechtsprechung). Bei einer Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen mangels Einreichung einer Steuererklärung genügt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts der Hinweis darauf, dass und weshalb die Ermessenseinschätzung vorgenommen worden ist (VGr, 2. Februar 2011, SB.2010.00137; RB 1963 Nr. 60).