Mit Verfügung vom 25. August 2010 sistierte der Präsident der Steuerrekurskommission II die Verfahren bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Entscheids in den die Aktiengesellschaft des Pflichtigen betreffenden Rechtsmittelverfahren. Mit Entscheid vom 14. April 2011 (1 DB.2010.105/1 ST.2010.139) fällte das ab 1. Januar 2011 neu zuständige Steuerrekursgericht über die Rechtsmittel bezüglich der Aktiengesellschaft (D AG) das Urteil, worauf mit Verfügung vom 27. April 2011 die Verfahren wieder aufgenommen und den Pflichtigen Frist angesetzt wurde, um die Originale bestimmter Dokumente einzureichen und Angaben über deren Herkunft zu machen.