Am 10. Mai 2004 ordnete der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) eine besondere Steueruntersuchung gegen die Pflichtigen und diverse in ihrem Einflussbereich stehende Gesellschaften an. Am 16./17. Juni 2004 nahm die Abteilung Strafsachen und Untersuchungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ASU) mit Unterstützung u.a. der kantonalen Steuerverwaltungen Hausdurchsuchungen vor, insbesondere auch am Wohnort der Pflichtigen. Gestützt auf diverse Beschlagnahmeverfügungen der ESTV vom 15./16./17. Juni 2004 wurden mehrere Bankkonti und Depots der Pflichtigen mit Beschlag belegt sowie Grundbuchsperren verfügt. Am 8. Oktober 2008 erstattete die ASU ihre Berichte.