schaftsunterlagen forderte; - das Personal war von der hiesigen Schwestergesellschaft angestellt, befasste sich aber unterschiedslos mit beiden Gesellschaften; - die Buchhaltung der panamaischen Gesellschaft wurde auf demselben Informatiksystem geführt wie diejenige der Schweizer Schwestergesellschaft, und zwar in Schweizer Franken; - die verbuchten Geschäftsfälle der panamaischen Gesellschaft deckten sich mit dem im Handelsregister eingetragenen Zweck der Schweizer Schwestergesellschaft; - beide Gesellschaften unterhielten Konten bei derselben Bank; die beiden Konten dienten einander als Pfand;