Demnach wird in Ausnahmefällen die rechtliche und wirtschaftliche Selbstständigkeit einer juristischen Person ignoriert und direkt auf die dahinter stehenden Personen gegriffen. Der Durchgriff leitet sich aus dem Verbot des Rechtsmissbrauchs bzw. der Steuerumgehung ab (vgl. auch René Matteotti, der Durchgriff bei von Inländern beherrschten Auslandsgesellschaften im Gewinnsteuerrecht, 2003, S. 192 f., insbes. S. 203 f.; Sarah Dahinden, Die Abschirmwirkung ausländischer Gesellschaften im schweizerischen Gewinnsteuerrecht, 2003, S. 99 f; Peter Locher, Kommentar zum