cc) Eine Konkurrenzierung ergibt sich indessen in Bezug zu einer anderen Gesellschaft der Gruppe. Zu den weiteren von C beherrschten Gesellschaften gehört nämlich insbesondere auch die G (Bericht ASU S. 19). C war Gründungsmitglied und nahezu Alleinaktionär dieser Gesellschaft. In der Folge ist er für die G aufgetreten, woraus zu schliessen ist, dass er diese nach der Gründung weiterhin beherrschte, auch wenn er dies in der persönlichen Befragung abstritt (daneben existierte offenkundig noch eine K an derselben Adresse). Zudem deklarierte er sie in seiner eigenen Steuererklärung 1999 B, welche er am 17. November 2009 einreichte.