Indessen sei sie in die Aktivitäten der von C beherrschten Gruppe mit einzubeziehen und in diesem Rahmen gegen sie aufsichtsrechtlich vorzugehen. Über die von C beherrschten Firmen sei ein Konzept eines mit Aktien und Zertifikaten von Start-Up-Firmen handelnden Finanzintermediärs realisiert worden, wobei diese durch die Verschiebungen der Aktien jeweils dazu dienten, trotz fragwürdiger Werthaltigkeit einzelner Papiere entsprechende Kurse stellen zu können.