Sämtliche Voraussetzungen einer Steuerumgehung seien erfüllt. Die rechtliche Gestaltung mit diversen Offshore-Gesellschaften sei ungewöhnlich, sachwidrig und den wirtschaftlichen Gegebenheiten völlig unangemessen. Es habe keine saubere Trennung zwischen den Vermögen und Einkünften der Pflichtigen sowie den diversen Offshore-Gesellschaften stattgefunden. Die Rechtsgestaltung sei getroffen worden, um Steuern einzusparen. 1 DB.2010.105 1 ST.2010.139 - 10 -