Die Rekurs-/Beschwerdeantwort enthält weitere Ausführungen. Demnach sei die Pflichtige von den gleichen Büroräumen aus betrieben worden wie die C und G, wobei die gleichen Telefon- und Faxnummern verwendet worden seien. Die Geschäfte der Pflichtigen mit den anderen Gruppenmitgliedern hätten Teil der Pläne und Aktivitäten gebildet, über eine verschachtelte Struktur von unter sich wirtschaftlich verbundenen Gesellschaften Drittanlegern öffentlich auf dem Primärmarkt Effekten von zweifelhafter, teilweise vorgespiegelter Werthaltigkeit anzubieten.