C habe durch Erbringung gleichartiger Leistungen durch die C sowie durch Offshore-Gesellschaften seine Treuepflichten gegenüber der Pflichtigen verletzt. Zudem hätten die Aktivitäten der C sowie der Offshore-Gesellschaften in Konkurrenz zur Geschäftstätigkeit der Pflichtigen gestanden. Sachlich lasse sich dieses Vorgehen nur mit einer Verschleierung der tatsächlichen Ertrags- und Finanzlage der Pflichtigen gegenüber den Steuerbehörden erklären. Eine eigentliche Trennung der Aktivitäten der Pflichtigen, der C sowie der G lasse sich nicht vornehmen.