Die Deklaration der F-Beteiligung im Privatvermögen von C lasse sich nur damit erklären, dass er die Realisation eines privaten Kapitalgewinns angestrebt habe oder den Verkauf gegenüber den Steuerbehörden nicht habe offenlegen wollen. Die Pflichtige wird in diesem Zusammenhang nicht erwähnt. 1 DB.2010.105 1 ST.2010.139 -9-