Am 21. Oktober 2009 wurde die Einschätzung für die Staats- und Gemeindesteuern 1.1. – 31.12.1999 bzw. der Hinweis direkte Bundessteuer 1.1. – 31.12.1999 und am 29. Oktober 2009 die Veranlagungsverfügung direkte Bundessteuer (Steuerrechnung) versandt. Diese wurden am 26. Oktober bzw. 5. November 2009 zugestellt. Zu diesem Zeitpunkt war die Veranlagungsverjährung aufgrund des neuen Fristenlaufs noch nicht eingetreten, weshalb das kantonale Steueramt zur Vornahme der Einschätzungen berechtigt war.