In der Folge fanden am 20. Januar und am 19. März 2009 Besprechungen unter Teilnahme des Steuerkommissärs und weiteren Vertretern der Steuerbehörden sowie der Vertreterin der Pflichtigen statt. Dabei wurden die einzelnen offenen Punkte besprochen; mit Schreiben vom 7. April 2009 nahm die Pflichtige bzw. die Vertreterin nochmals zum Ergebnis der Besprechung vom 19. März 2009 Stellung. Die Besprechungen stellen auf Fortführung des Verfahrens gerichtete Amtshandlungen dar, sodass damit die fünfjährige Verjährungsfrist wiederum neu zu laufen begann.