Das kantonale Steueramt beantragte in seiner Beschwerde-/Rekursantwort vom 16. Juni 2010 Abweisung der Rechtsmittel. Darin hielt es an den bisherigen Ausführungen fest. Am 19. August 2010 schloss sich die ESTV in Antrag und Begründung den Ausführungen des kantonalen Steueramts an. 25. August 2010 verlangte der Präsident der Steuerrekurskommission II von der Pflichtigen Kostenvorschüsse von Fr. 17‘000.- (Beschwerdeverfahren) bzw. von Fr. 36'000.- (Rekursverfahren), da die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) mit Verfügung vom 28. Juni 2010 den Konkurs über die Pflichtige eröffnet hatte. Die Kostenvorschüsse wurden innerhalb erstreckter Frist geleistet.