2. In der Steuererklärung für das Geschäftsjahr 1.1. - 31.12.1999 deklarierte die Pflichtige einen Reingewinn von Fr. 5'973.- und ein steuerbares Eigenkapital von Fr. 217'348.-. Das kantonale Steueramt überwies die Akten am 5. Juni 2001 an die ASU. Mit Auflage vom 2. November 2004 verlangte der Steuerkommissär die Einreichung von detaillierten Aufstellungen über den Mietzinsertrag und Mieterspiegel. Die Pflichtige antwortete mit Schreiben vom 15. November 2004. Am 8. Oktober 2008 erstattete die ASU ihren Untersuchungsbericht (nachfolgend Bericht ASU), und am 13. November 2008 nahm die Pflichtige hierzu Stellung.