Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK) eröffnete im Juli 2007 ebenfalls eine Untersuchung gegen die Pflichtige und diverse sich in ihrem Umfeld bewegende Gesellschaften (u.a. E, G) wegen möglicher Verletzungen finanzmarktrechtlicher Vorschriften. Mit superprovisorischer Verfügung vom 10. August 2007 setzte sie u.a. einen Untersuchungsbeauftragten über die Pflichtige ein; ab diesem Zeitpunkt war allein dieser berechtigt, für die Pflichtige zu handeln.