Am 10. Mai 2004 erteilte der Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements der Abteilung Besondere Steueruntersuchungen (ASU) der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) den Auftrag, gegen die Pflichtige sowie die Eheleute C und D und weitere natürliche und juristische Personen eine besondere Untersuchung nach Art. 190 ff. des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer vom 14. Dezember 1990 (DBG) durchzuführen. In der Folge fanden bei diversen Personen Hausdurchsuchungen und Aktenbeschlagnahmungen statt.