A.1. Die A AG (nachfolgend die Pflichtige) mit Sitz in B bezweckt gemäss Handelsregistereintrag den Erwerb und Handel mit Grundstücken sowie den Bau von Geschäftshäusern; ferner kann sie auch Handel mit Textilien betreiben und Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, verwalten und veräussern. Sie wird zu 100% von den Eheleuten C und D gehalten. Einziger Zeichnungsberechtigter ist C.