Im Steuerrecht geht es darum, aufgrund der vorliegenden, allenfalls in Anwendung der Untersuchungsmaxime ergänzten und notfalls mittels der Beweislastregeln verifizierten Faktenlage eine gesetzmässige Besteuerung zu erwirken. Dabei obliegt es dem Steuerpflichtigen, ihn steuerlich entlastende Argumente im Verfahren vorzutragen und zu beweisen. Im Strafverfahren hingegen hat der Staat den Nachweis zu erbringen, dass der Angeklagte einen Straftatbestand erfüllt hat. Er muss das Gericht davon überzeugen, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.