haben zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt. Die divergierenden Resultate fussen allerdings auf verschiedenen Gesetzen. Verantwortlich für die unterschiedliche Würdigung der Sachlage ist vor allem, dass Steuer- und Strafrecht eine völlig verschiedenartige Ausrichtung und Zielsetzung kennen und von entsprechend differierenden Beweisregeln beherrscht werden. Im Steuerrecht geht es darum, aufgrund der vorliegenden, allenfalls in Anwendung der Untersuchungsmaxime ergänzten und notfalls mittels der Beweislastregeln verifizierten Faktenlage eine gesetzmässige Besteuerung zu erwirken.