c) Ausgangspunkt für das Revisionsgesuch der Pflichtigen bildet das Urteil eines zürcherischen Bezirksgerichts als Strafgericht vom …, mit welchem über die Strafanträge gegen den Pflichtigen wegen "Misswirtschaft, Steuerbetrug etc." befunden und in welchem dieser von allen Vorwürfen freigesprochen wurde. Das Urteil wurde am … versandt und der Vertreterin des Pflichtigen am Folgetag (…) zugestellt. Die Pflichtigen haben das Revisionsbegehren am 25. Februar 2009 gestellt und damit die 90- tägige Frist eingehalten.